Schadensersatz für unberechtigt im Internet verwendete Fotos - AG Hamburg vom 30.12.2008 - Az. 36 C 119/08
Das Amtsgericht Hamburg sprach dem Urheber eines Fotos, das unberechtigt im Internet verwendet wurde, als Schadensersatz pro verwendetes Bild eine Lizenzgebühr von 100 Euro zu. Einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Namensnennung lehnte das Gericht hingegen ab.
(Urteil des AG Hamburg vom 30.12.2008)
Immer häufiger suchen uns derzeit Mandanten auf, da sie bei Ebay ein Angebot eingestellt haben und dabei ein Foto verwendet haben, das urheberrechtlich geschützt ist. Auch die Fotobranche hat wie die Musikindustrie ein lukrativen Nebenerwerb entdeckt. Die Formel heißt Lizenzanalogie.
Die Lizenzanalogie ist eine Methode, die Höhe des Anspruchs zu ermitteln, der dem Inhaber eines verletzten Schutzrechts gegen den Verletzer zusteht. Er kann wahlweise neben dem Verlangen nach Ersatz des entgangenen Gewinns nach § 252 BGB und der Gewinnherausgabe geltend gemacht werden.
Unser Hinweis an dieser Stelle bei der Erstellung von Internetangeboten und Homepages - verwenden Sie Ihre eigenen Bilder und nutzen Sie nicht Fotos von Dritten per "copy & paste". Dies kann sehr teuer werden.
Sofern Sie bereits eine Abmahnung in diesem Bereich erhalten haben und nun nicht wissen, wie Sie sich zu verhalten haben, beraten wir Sie gerne.

