Internetseiten sperren
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Gesetz für Internetsperren aufzuheben. Dieses war 2010 verkündet, aber nie angewendet worden. Es sollte den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet durch Sperrmaßnahmen unterbinden. Nach Darstellung der Bundesregierung besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer müsse es daher Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen. Die verbesserten Erfolge bei nationalen und internationalen Löschbemühungen machten Sperrmaßnahmen zwischenzeitlich verzichtbar.
Der Bundesrat hat gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (BR-Drs. 319/11) im Wesentlichen keine Einwände. Allerdings möchte er die Bundesregierung verpflichten, dem Bundestag Ende 2012 Bericht über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu erstatten. Angesichts sich schnell verändernder Strukturen und einer rasanten technischen Entwicklung sei heute nicht absehbar, ob die Löschung auch zukünftig erfolgreich ist.
Allerdings sind es nicht nur Seiten mit Kinderpornografischen Inhalten, die einen Störfaktor darstellen.
Viele unserer Mandanten berichten zunehmens, dass sie im Internet gemobbt werden (sog. cyber mobbing). Das Nachstellen einer Person, das sogenannte Stalking, als tatsächliche Form des Verfolgens und Mobbens, wird durch das anonyme Internet verdrängt.
Wie leicht es ist, zeigt sich jeden Tag. Über soziale Netzwerke werden "fake-accounts" eingerichtet und im Internet Fotos und Nachrichten unter Vorspiegelung einer anderen Identität verbreitet. Oftmals werden die Opfer erst von Dritten auf diese Umstände hingewiesen.
Wenn die Internetseiten aus dem Ausland stammen wird es schwierig, da oftmals niemand ermittelbar ist, der auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Oftmals bleibt nur, die Seiten weniger auffindbar zu machen und sich an Google zu wenden, damit die Seiten über die Suchmaschine nicht mehr auffindbar sind. Dort kommt dann nur die Meldung "dass die Ergebnisse aus Rechtsgründen nicht mehr angezeigt werden".

