Ebay: Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
In regelmäßigen Abständen werden gewerbliche Händler, aber auch Privatleute, die über eBay oder ähnliche Plattformen Artikel angesagter Modelabels zum Verkauf anbieten, von Abmahnkanzleien abgemahnt und auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Streitgegenständlich sind T-Shirts, Caps oder andere Bekleidungsstücke, die für kleinere Beträge wie zum Verkauf kommen. Dem jeweiligen Verkäufer wird vorgeworden, es handele sich bei dem bei eBay eingestellten Kleidungsstück um eine Fälschung. Begründet, geschweige denn unter Beweis gestellt, wird dieser Vorwurf nicht.
Als Schadensersatz für die angeblich vorliegende Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung werden Beträge in einer Größenordnung von 1.000 bis 2.000 EUR gefordert. Der jeweiligen Berechnung sind weit überzogene Streitwerte von bis zu 50.000 EUR (!) zugrunde gelegt. Zudem wird die Abgabe einer vorformulierten - oft viel zu weit gefassten - Unterlassungserklärung gefordert.
Die Verkäufer sind in vielen Fällen überzeugt, dass es keine Fälschungen sind, die angeboten wurden.
Sofern es sich bei einem Verkäufer um eine Privatperson, d.h. nicht um einen gewerblichen Anbieter handelt, kann in dem Einstellen des Artikels bei eBay auch keine kommerzielle Tätigkeit gesehen werden. Dies führt dazu, dass ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nicht auf § 14 Abs. 5 und Abs. 6 MarkenG gestützt werden kann. Diese Vorschriften finden nämlich bei Privatverkäufen keine Anwendung. Im Allgemeinen werden die geltend gemachten Ansprüche somit aus dem Urheberrechtsgesetz hergeleitet.
Gerne beraten wir Sie auf diesem Gebiet, wenn Sie selbst Opfer einer Abmahnung geworden sind.


