Die neue Unterhalts-Rechtsreform
Seit dem 01.01.2008 ist die neue Unterhaltsregelung des BGB in Kraft getreten.
Hintergrund der reformierten Unterhalts-Rechtsreform ist der Umstand, dass die teilweise bereits sehr alten, bislang geltenden Vorschriften nicht mehr mit den modernen Lebensumständen vereinbar waren. Steigende Scheidungsraten und immer mehr Paare mit nichtehelichen Kindern haben eine Anpassung der Regelungen notwendig gemacht.
Die Ziele der Unterhaltsrechtsreform 2008 sind somit vor allem:
- die Förderung des Kindeswohls und die Besserstellung der nicht verheirateten Mutter
- die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
- und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts
Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


