Presserklärung im Fall des verhafteten Ralf W.
Aufgrund des großen Medieninteresses und der Vielzahl an Presseanfragen, sieht sich die Verteidigung des Herrn Ralf W. gehalten nachfolgende Presserklärung abzugeben.
Es wird darum gebeten von weiteren Anfragen abzusehen oder diese schriftlich an unsere Kanzlei zu richten.
Es ist nicht die Aufgabe der Verteidigung, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu befriedigen. Die Verteidigung hat sicherzustellen, dass dem Mandanten ein rechtstaatliches und faires Verfahren zuteil wird. Auf diesem Weg darf sich die Verteidigung auch nicht durch die Öffentlichkeit oder die Medien unter Druck setzen lassen.
Aufgrund der bislang sehr beschränkt gewährten Akteneinsicht, hat die Verteidigung Herrn W. zunächst angeraten zu den Vorwürfen zu schweigen (§ 136 StPO). Erst nach Gewährung der vollständigen Akteneinsicht kann entschieden werden, ob weiter vom Schweigerecht Gebrauch gemacht wird oder ob sich der Mandant zu den Vorwürfen äußern möchte.
§ 43a Abs. 2 BRAO und § 2 Abs. 2 BORA bestimmen, dass sich die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auf alles bezieht, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Stellungnahmen zu dem aktuell übernommenen Mandat werden daher derzeit nicht erfolgen.
Hinsichtlich der persönlichen Presse-Angriffe gegen die Verteidigerin Nicole Schneiders, wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Gemäß § 1 BRAO sehe ich mich als Rechtsanwältin als ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Zum Zwecke einer effektiven Chancen- und Waffengleichheit ist es notwendig, dass dem Bürger Rechtskundige zur Verfügung stehen, zu denen er Vertrauen hat und die die ihnen anvertrauten Interessen möglichst frei und unabhängig von staatlicher Einflussnahme wahrnehmen können.
Als Organ der Rechtspflege übt der Rechtsanwalt damit im freiheitlichen Rechtsstaat als berufener Berater und Vertreter der Rechtssuchenden neben Richtern und Staatsanwälten eine eigenständige Funktion im "Kampf um das Recht" aus. Damit tritt die Rechtsanwaltschaft an die Seite der Gerichte und der Staatsanwaltschaft.
Es ist mir daran gelegen klar zu stellen, dass jeder Mensch das Recht
auf einen Verteidiger seiner Wahl und
ein rechtstaatliches und faires Verfahren genießt und
jeder Rechtsuchende, gleich welcher politischen Couleur, mit der gleichen anwaltlichen Sorgfalt und Engagement von mir beraten oder verteidigt wird.
Um Spekulationen zu meiner Person vorzubeugen, teile ich mit, dass es zutreffend ist, dass ich etwa 2000/2001, während meines Studiums in Jena, kurzzeitig Mitglied der NPD im Kreisverband Jena war. Grund dafür war, dass ich der Ansicht war, dass eine wehrhafte Demokratie keine Parteiverbote benötigt. Diese Ansicht vertrete ich im Übrigen auch heute noch. Aus Protest trat ich damals in diese Partei ein. In Ansehung dessen, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren wegen der Unterwanderung der Partei durch V-Leute des Verfassungsschutzes einstellte, sah ich keine weitere Notwendigkeit für eine Mitgliedschaft und erklärte meinen Austritt. Seither bin ich parteilos.
Rastatt, 14.12.2011 Nicole Schneiders
Rechtsanwältin

