Aktuelles

22.12.2011

Presseerklärung
Aufgrund des enormen öffentlichen Druckes, sehe ich mich gezwungen, meiner Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zu kündigen… weiter

14.12.2011

Presserklärung im Fall des verhafteten Ralf W.
Aufgrund des großen Medieninteresses und der Vielzahl an Presseanfragen, sieht sich die Verteidigung des Herrn Ralf W. gehalten nachfolgende Presserklärung abzugeben.

Es wird darum
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Auch Pressmitteilungen unterliegen dem Urheberrecht

Spätestens seit der Doktortitel-Affäre des Ex-Verteidigungsministers ist es klar. "Copy & Paste" kann zu drastischen Auswirkungen führen und verletzt das Urheberrecht, wenn ohne Zustimmung Texte "geklaut werden".

Texte dürfen nicht einfach genommen und für eigene Zwecke weiterverwendet werden,  das sollten mittlerweile die meisten wissen. Aber gilt die auch für Pressemitteilungen? Allgemein besteht die Ansicht, dass diese Texte doch gerade zur öffentlichen Verbreitung durch die Presse und andere Medien geschaffen wurden. Das ist jedoch nicht ganz zutreffend.

Pressemitteilungen sind Sprachwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) und unterliegen somit dem Urheberschutz.

Ein Werk ist generell nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es ein gewisses Maß an Schöpfungshöhe aufweist - es darf sich also nicht um etwas Alltägliches handeln - und eine persönlich geistige Leistung beinhaltet. Pressemitteilungen gelten diesbezüglich als sogenannte „kleine Münze“, d. h. als weniger anspruchsvoller Text, der aber gerade noch die unterste Grenze des Urheberrechtsschutzes erreicht (vgl. auch LG Hamburg, Urteil v. 31.01.2007, Az.: 308 O 793/06).

Ausnahme: Amtliche Werke - also z. B. Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse oder auch Gerichtsurteile - unterliegen nicht dem Urheberschutz. Wenn sie jedoch durch einen Autor in eigenen Worten zusammen gefasst werden, unterliegen sie wegen der eigenen Schöpfung wieder dem Urheberschutz.