Aktuelles

22.12.2011

Presseerklärung
Aufgrund des enormen öffentlichen Druckes, sehe ich mich gezwungen, meiner Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zu kündigen… weiter

14.12.2011

Presserklärung im Fall des verhafteten Ralf W.
Aufgrund des großen Medieninteresses und der Vielzahl an Presseanfragen, sieht sich die Verteidigung des Herrn Ralf W. gehalten nachfolgende Presserklärung abzugeben.

Es wird darum
weiter

Erstattungsanspruch Anwaltskosten bei Abo-Falle im Internet

Wer kennt das nicht. Da surft man nichtsahnend im Internet nach Kochrezepten, kostenlosen Programmen oder sucht einen Namen für den Nachwuchs und dann die böse Überraschung. Plötzlich flattert ein Anwaltsschreiben oder eine Mahnung ins Haus, dass man ein zwei Jahres Abo abgeschlossen habe und nun zahlen müsse.

Achtung: Zahlen Sie nicht! Suchen Sie zunächst einen Rechtsanwalt auf uns lassen sich beraten. Die Kosten werden in den meisten Fällen von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Hat ein Verbraucher irrtümlich ein Abonnement im Internet abgeschlossen, da kein ausreichender Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Internetdienstleistung vorhanden war, und lässt er sich gegenüber der anwaltlichen Mahnungen durch eine Rechtsanwalt vertreten, so hat er einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten nicht nur gegen den Betreiber der Homepage, sondern auch gegen den die Mahnung bearbeitenden Anwalt (AG Marburg, Urteil v. 08.02.2010, Az. 91 C 981/09; so auch AG Karlsruhe 9 C 93(09).