Erstattungsanspruch Anwaltskosten bei Abo-Falle im Internet
Wer kennt das nicht. Da surft man nichtsahnend im Internet nach Kochrezepten, kostenlosen Programmen oder sucht einen Namen für den Nachwuchs und dann die böse Überraschung. Plötzlich flattert ein Anwaltsschreiben oder eine Mahnung ins Haus, dass man ein zwei Jahres Abo abgeschlossen habe und nun zahlen müsse.
Achtung: Zahlen Sie nicht! Suchen Sie zunächst einen Rechtsanwalt auf uns lassen sich beraten. Die Kosten werden in den meisten Fällen von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Hat ein Verbraucher irrtümlich ein Abonnement im Internet abgeschlossen, da kein ausreichender Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Internetdienstleistung vorhanden war, und lässt er sich gegenüber der anwaltlichen Mahnungen durch eine Rechtsanwalt vertreten, so hat er einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten nicht nur gegen den Betreiber der Homepage, sondern auch gegen den die Mahnung bearbeitenden Anwalt (AG Marburg, Urteil v. 08.02.2010, Az. 91 C 981/09; so auch AG Karlsruhe 9 C 93(09).


