Aktuelles

22.12.2011

Presseerklärung
Aufgrund des enormen öffentlichen Druckes, sehe ich mich gezwungen, meiner Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zu kündigen… weiter

14.12.2011

Presserklärung im Fall des verhafteten Ralf W.
Aufgrund des großen Medieninteresses und der Vielzahl an Presseanfragen, sieht sich die Verteidigung des Herrn Ralf W. gehalten nachfolgende Presserklärung abzugeben.

Es wird darum
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Kanzlei Haas nimmt Klage vor dem AG Philippsburg in Filesharing-Sache zurück

Kanzlei Haas nimmt Klage in der wir die Beklagtenpartei vertreten haben, vor dem AG Philippsburg zurück. Wie die Abmahnwahn-Dreipage berichtet, hat man aktuell Kenntnis von sieben Fällen, in denen die Kanzlei Haas versucht hat zu klagen. In einem dieser Fälle verglich man sich noch vor einem Gerichtstermin. Der geforderte Betrag wurde anstandslos bezahlt. Drei weitere Fälle werden in diesem Jahr ausgefochten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schutt und Waetke aus Karlsruhe hat in der Vergangeheit zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an die Teilnehmer von peer-to-peer-Netwerken (filesharing, p2p) wie „eDonkey“, „BitTorrent“ oder „eMule“ versendet

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde grundsätzlich die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für alle zivilrechtlichen Ansprüche verlangt.

Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen drohten die Rechtsanwälte mit der gerichtlichen Durchsetzung der soeben bezeichneten Ansprüche.

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat handelt es sich hierbei nicht nur um inhaltsleere Drohungen.

Die Vorgehensweise für die Durchsetzung der Ansprüche gestaltet sich bisher immer gleich. Zunächst werden die Betroffenen, die auf die Forderungen der Rechtsanwälte Schutt Waetke keine Reaktion gezeigt haben, durch die Firma Infoscore aufgefordert, die noch ausstehende Schadensersatzforderung zzgl. Inkassokosten zu erstatten. Sofern hierauf ebenso keine Reaktion erfolgt, wird die Kanzlei Haas & Kollegen aus Baden Baden damit beauftragt, die Forderungen weiter durchzusetzen.

Soweit die Betroffenen auch dieses Aufforderungsschreiben ignorieren, ist derzeit zu beobachten, dass die Forderung per gerichtlichen Mahnbescheid durch die Rechtsanwälte Haas & Kollegen beigetrieben wird.

Einen solchen Fall hatten wir nunmehr vor dem Amtsgericht Philippsburg.

Die Kanzlei Haas hatte hierbei außergerichtliche Rechtsanwaltskosten und pauschalierten Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie eingeklagte. 

Nunmehr hat die Kanzlei Haas die Klage zurückgenommen. 

Was ist passiert? 

Die Rechtsanwälte Schutt & Waetke haben  Dateien mit der Bezeichnung Easy2Sync.fuer.Dateien.v1.13.Business.Edition..German-YAG.rar  abgemahnt und bereits zum 22.12.2006 einer Vielzahl von damaligen Abgemahnten die Rücknahme der urheberrechlichen Abmahnung identischen Inhalts zu dem jetzigen Streitfall zugesandt. 

Es handelt sich nämlich um eine kostenlose Demonstrations-Version des Programms, dessen Verbreitung nicht nur gestattet sondern sogar von der Klägerin zu Werbezwecken erwünscht ist.

Die Rechtsanwälte Haas behaupten zwar aus "wirtschaftlichen Gründen" die Klage zurück zu nehmen. Fakt ist jedoch, dass die sogenannten Abmahnkanzleien positive Urteile für die Abgemahnten verhindern wollen und lieber zurückziehen.