Aktuelles

22.12.2011

Presseerklärung
Aufgrund des enormen öffentlichen Druckes, sehe ich mich gezwungen, meiner Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zu kündigen… weiter

14.12.2011

Presserklärung im Fall des verhafteten Ralf W.
Aufgrund des großen Medieninteresses und der Vielzahl an Presseanfragen, sieht sich die Verteidigung des Herrn Ralf W. gehalten nachfolgende Presserklärung abzugeben.

Es wird darum
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Rechte von Anlegern gestärkt

Für Geldanleger gibt es nun gute Nachrichten: Seit Juli ist eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet, nach der Finanz- und Anlageberater ab Beratungsgespräche detailliert dokumentieren und Kunden ein entsprechendes Beratungsprotokoll vorlegen müssen. Nun hat der Bundesgerichtshof auch die Anlegerrechte gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Musterprozess über die Klagen zweier Anleger gegen eine insolvente Bank zu entscheiden (BGH, - XI ZR 152/08, XI ZR 153/08).  Ergebnis: An die Aufklärungspflicht über die Sicherheit von Spareinlagen sind hohe Anforderungen zu stellen.

Wenn ein Anleger ausdrücklich eine sichere Geldanlage verlangt, muss der Bankberater den Kunden ausdrücklich vor einem möglichen Verlust seines Vermögens bei einer Insolvenz der Bank warnen, insbesondere dann, wenn die Spareinlagen nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrags (20.000 EUR) abgesichert sind. 

Gehören auch Sie zum Kreis der geschädigten Anleger? Dann nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf. 

Herr Rechtsanwalt Merklinger berät Sie gerne.