Rechte von Anlegern gestärkt
Für Geldanleger gibt es nun gute Nachrichten: Seit Juli ist eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet, nach der Finanz- und Anlageberater ab
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Musterprozess über die Klagen zweier Anleger gegen eine insolvente Bank zu entscheiden (BGH,
Wenn ein Anleger ausdrücklich eine sichere Geldanlage verlangt, muss der Bankberater den Kunden ausdrücklich vor einem möglichen Verlust seines Vermögens bei einer Insolvenz der Bank warnen, insbesondere dann, wenn die Spareinlagen nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrags (20.000 EUR) abgesichert sind.
Gehören auch Sie zum Kreis der geschädigten Anleger? Dann nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf.
Herr Rechtsanwalt Merklinger berät Sie gerne.

