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Aktuelles

22.12.2011

Presseerklärung
Aufgrund des enormen öffentlichen Druckes, sehe ich mich gezwungen, meiner Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zu kündigen… weiter

14.12.2011

Presserklärung im Fall des verhafteten Ralf W.
Aufgrund des großen Medieninteresses und der Vielzahl an Presseanfragen, sieht sich die Verteidigung des Herrn Ralf W. gehalten nachfolgende Presserklärung abzugeben.

Es wird darum
weiter

Firmensanierung und Insolvenzvermeidungsstrategien

Eine seiner Kernkompetenzen liegt im Insolvenz- und Sanierungsrecht mit den damit verbundenen Fragestellungen angrenzender Rechtsgebiete (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht u. a.).

Die Firmensanierung beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation
des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf zu ermittelnde Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei drohender Insolvenzreife gilt es, die Geschäftsführer vor der persönlichen straf- und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren.

Primäres Ziel ist stets die Ermittlung der Möglichkeiten der Unternehmensfortführung.

Dieses Ziel kann häufig auf Grundlage eines von Herrn Rechtsanwalt Harsch erarbeiteten Sanierungskonzepts erreicht werden. Bei umfangreicheren Mandaten kooperieren wir mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Wesentlicher Gegenstand der Interessenvertretung
sind regelmäßig durchzuführende bi- und multilaterale Verhandlungen mit den Gläubigern
zur Vermeidung oder Beseitigung der Insolvenzreife.

Bei Durchführung des Insolvenzverfahren vertreten wir die Interessen des Schuldnerunternehmens gegenüber Gläubigern und dem Insolvenzverwalter als Verfahrensbevollmächtigte.

Gläubiger- und Schuldnerinteressen können im Einzelfall auch durch Erstellung eines Insolvenzplans gewahrt werden. Häufig wirken wir auch bei der Gestaltung der Konzepte für
eine übertragende Sanierung mit oder stehen unseren Mandanten unterstützend beim Kauf
von insolventen Unternehmen zur Seite.

Im Fall der persönlichen Haftung der Inhaber oder Geschäftsleiter betreuen wir diese auch im Rahmen ihrer persönlichen Schuldenbereinigung bis hin zur Durchführung des unter Umständen notwendigen privaten Insolvenzverfahren.