Medien- und Presserecht
Die Regelungsmaterie des Medienrechts bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und -vielfalt.
Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele, die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur und Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Daten- und Jugendmedienschutz) und nicht zuletzt der Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrechte).
Presse, Rundfunk und Fernsehen und zunehmend auch das Internet prägen die öffentliche Meinung. Ein unwahrer oder tendenziöser Bericht über ein Unternehmen oder eine Privatperson kann gravierende Nachteile nach sich ziehen und die Veröffentlichung pikanter Details aus dem Privatleben eine Existenz auf Jahre ruinieren.
Gerade immer mehr Privatpersonen sind von Verleumdungen und Beleidigungen von Dritten über soziale Netzwerke wie wer kennt wen“, Studi-VZ, Facebook oder andere betroffen. Die Rahmenbedingungen dessen, was erlaubt ist und was nicht, gibt das Medien- und Presserecht, aber auch das allgemeine Strafrecht vor.
Idealerweise beraten wir Sie bereits im Vorfeld einer Veröffentlichung, um diese zu unterbinden oder zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Hier können wir auf praktische Erfahrungen im Medienbereich zurückgreifen. Aber auch nach einer Berichterstattung helfen wir Ihnen schnell und effizient, Ihr Image wieder herzustellen. Gegendarstellung, Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz sind wirksame Instrumentarien, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

