Urheberrecht
Im Bereich des Urheberrechts stehen wir Ihnen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zur Seite und beraten Sie auch gerne wie man diese auch abwehrt, wenn man unberechtigt in Anspruch genommen wird. Das heißt bei Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, Abmahnungen, Einstweiliger Rechtsschutzverfahren und auch Klagen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten (File-Sharing von Musik , Filmen, Software oder Fotos bei Tauschbörsen (P2P) wie eMule, eDonkey oder KaZaa oder eine Abmahnung wegen eine Produktbeschreibung bei einer Internetauktion?)
Wir betreuen und beraten Unternehmer sowie Verbraucher in Angelegenheiten bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung. Derartige Abmahnungen, mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder Auskünfte abzugeben uns Schadensersatz zu leisten, sollten stets ernst genommen und nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Meist werden aber horende Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten gefordert. Gemäß § 97a UrhG wird in einfach gelagerten Fällen die Abmahngebühr auf 100 € begrenzt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, sollte geprüft werden.
Das völlige Ignorieren einer Abmahnung kann durch eine nachfolgende einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren sehr kostenintensiv werden. Um richtig auf eine Abmahnung reagieren zu können, ist es zunächst wichtig die von dem Anspruchssteller gesetzten Fristen zu beachten und sich kompetent beraten zu lassen. Bitte geben Sie keinesfalls ohne Beratung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Sie sind an diese Erklärung 30 Jahre gebunden. Eine fristgerechte Reaktion, nach einer anwaltlichen Beratung, kann gerichtliche Schritte und damit auch erhebliche verhindern.
Jahresstatistik Abmahnungen 2009
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne…


