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Aktuelles

22.12.2011

Presseerklärung
Aufgrund des enormen öffentlichen Druckes, sehe ich mich gezwungen, meiner Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, zu kündigen… weiter

14.12.2011

Presserklärung im Fall des verhafteten Ralf W.
Aufgrund des großen Medieninteresses und der Vielzahl an Presseanfragen, sieht sich die Verteidigung des Herrn Ralf W. gehalten nachfolgende Presserklärung abzugeben.

Es wird darum
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Wirtschaftsstrafrecht, Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig (§ 3 UWG ).

Bei Zuwiderhandlungen hat der Geschädigte Anspruch auf
• Beseitigung – bspw. den Widerruf einer Äußerung;
• zukünftige Unterlassung bei Vorliegen von Wiederholungsgefahr (§ 8 UWG). Diese besteht  
  bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht;
• Schadensersatz, wenn dem Zuwiderhandelnden ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  zur Last fällt (§ 9 UWG).

Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche können auch von Unternehmen geltend gemacht werden, die mit dem zuwiderhandelnden Unternehmen im Wettbewerb stehen sowie von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, den Industrie- und Handels- sowie den
Handwerkskammern.