Ehe-, Familien- und Erbrecht

Wir betreuen eine breite Klientel in nachlass- und familienrechtlichen Fragen und sind seit Jahren erfolgreich in der Ermittlung und Durchsetzung von Erbansprüchen vor Nachlass-, Amts- und Landgerichten tätig.

Insbesondere umfasst unser Fachgebiet:

  • Eigenhändige Testamente, Ehegattentestamente, Erbverträge
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Vorweggenommene Erbfolge und Übergabeverträge
  • Unternehmensnachfolge
  • Enterbung, Pflichtteilsansprüche
  • Erbschaften mit Auslandsberührung
  • Auseinandersetzung von Ebengemeinschaften Erbscheinsverfahren
  • Erbrecht bei Trennung oder Scheidung
  • Stiftungsrecht
  • Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags
  • Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung; sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a.
  • Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen; Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung oder Scheidung von Unternehmerehepaaren
  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrages mit Erbvertrag und Beratung über steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder
  • Beratung bei Adoption
  • Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt

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