Ehe-, Familien- und Erbrecht
Wir betreuen eine breite Klientel in nachlass- und familienrechtlichen Fragen und sind seit Jahren erfolgreich in der Ermittlung und Durchsetzung von Erbansprüchen vor Nachlass-, Amts- und Landgerichten tätig.
Insbesondere umfasst unser Fachgebiet:
- Eigenhändige Testamente, Ehegattentestamente, Erbverträge
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Vorweggenommene Erbfolge und Übergabeverträge
- Unternehmensnachfolge
- Enterbung, Pflichtteilsansprüche
- Erbschaften mit Auslandsberührung
- Auseinandersetzung von Ebengemeinschaften Erbscheinsverfahren
- Erbrecht bei Trennung oder Scheidung
- Stiftungsrecht
- Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags
- Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Ehescheidung; sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a.
- Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen; Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung oder Scheidung von Unternehmerehepaaren
- Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrages mit Erbvertrag und Beratung über steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder
- Beratung bei Adoption
- Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt