Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstraftaten sind kein Kavaliersdelikt: Die Durchsuchungen von Großbanken in den letzten Jahren sind Belege dafür, wie ernst es den Staatsanwaltschaften mit der Aufdeckung und Verfolgung steuerrechtlicher Delikte heute ist. Dabei fokussiert der kritische Blick von Steuerbehörde und Staatsanwaltschaft nicht nur die Einkünfte aus Kapitalvermögen; er dringt, vorzugsweise durch Betriebsprüfungen, natürlich auch in die finanziellen Strukturen von Wirtschaftsunternehmen.

Die anspruchsvolle Gestaltungsaufgabe des Steuerstrafverteidigers besteht in der Entwicklung wirkungsvoller Strategien: Nur aus einer Hand können ganzheitliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Lösungen entwickelt und umgesetzt werden.

Aus der forensischen Erfahrung heraus legen wir dabei großen Wert auf die folgenden Gesichtspunkte:

  • Auslotung der Möglichkeiten strafbefreiender Selbstanzeigen und Beratung bei deren Vorbereitung und Durchführung
  • Ermittlung der hinterzogenen Steuern, Zusammenstellung von Einkünften, bis hin zu vollständigen Buchhaltungen
  • Anfertigung von Steuererklärungen im Rahmen der Nacherklärung von Einkünften durch Selbstanzeige
  • Beratung und Abwicklung von Steuernachzahlungen bei Bescheidänderungen
  • Verteidigung und Verhandlung mit Steuerfahndung und Straf- und Bußgeldsachenstelle bei bereits eingeleitetem
  • Ermittlungsverfahren; Einschätzung der eigenen Verteidigungsposition und Aufstellung einer Verteidigungsstrategie
  • Beistand und Verteidigung bei Steuerfahndungseingriffen (Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme, Verhöre und Zeugenvernahmen)
  • Beratung und Verteidigung im Rahmen von Steuerfahndungsprüfungen
  • Vorbereitung, Verhandlung und Gestaltung von tatsächlichen Verständigungen im steuerlichen Veranlagungsverfahren
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung

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